Die kantonalen Energiegesetzgebungen werden angepasst. Wer jetzt handelt, spart je nach beheiztem Objekt viel Geld. Informieren Sie sich jetzt und profitieren Sie von einer erstklassigen, kostenlosen Beratung!
Der Kanton St. Gallen hat sein Energiegesetz überarbeitet. Dieses tritt per 1. Juli 2021 in Kraft. Andere Kantone haben diesen Schritt bereits vollzogen oder werden diesen bald nachholen. Ziel der Gesetzesanpassungen ist es, dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und den Energiebedarf für Heizen, Warmwasser, Lüftung und Klima so gering wie möglich zu halten.
Diese Änderungen in der Gesetzgebung haben auch Konsequenzen bei einer Erneuerung der Heizanlage. Die gute Nachricht vorab: Bei Bauten, die ab dem 1. Januar 1991 bewilligt worden sind, können die Heizsysteme ohne Auflagen saniert werden. Für ältere Liegenschaften hingegen treten ab dem 1. Juli 2021 Auflagen in Kraft (im Kanton St. Gallen), welche die Sanierung des Heizsystems und der Liegenschaft mit erheblichen Zusatzkosten belasten. Wer also noch vor diesem Datum handelt, hat alle Optionen offen und spart je nach beheiztem Objekt viel Geld!
Gerne beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihrer optimalen Heizungslösung – kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns an!