Die Nutzungsdauer einer Heizung beträgt in der Regel ca. 15 Jahre. Alte Heizkessel sind störungsanfälliger, das heisst, das Risiko von Betriebsausfällen nimmt zu. Es lohnt sich darum, sich frühzeitig mit der Heizungssanierung zu befassen. Gerne beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihrer optimalen Heizungslösung – kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns an!
Der Kanton St. Gallen hat sein Energiegesetz überarbeitet. Dieses ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Auch andere Kantone haben diesen Schritt bereits vollzogen oder werden diesen bald nachholen. Ziel der Gesetzesanpassungen ist es, dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und den Energiebedarf für Heizen, Warmwasser, Lüftung und Klima so gering wie möglich zu halten.
Diese Änderungen in der Gesetzgebung haben auch Konsequenzen bei einer Erneuerung der Heizanlage. Bei Bauten, die ab dem 1. Januar 1991 bewilligt worden sind, können die Heizsysteme ohne Auflagen saniert werden. Für ältere Liegenschaften hingegen ist eine Heizungssanierung mit weiteren Auflagen verbunden. Sehe Sie sich dazu unseren Erklärfilm an.